Sektorübergreifende Ziele
Die Stadt beteiligt sich an der Anschubfinanzierung des Fonds für Klimaschutz und Nachhaltige Entwicklung der Metropolregion Nürnberg e.V., so dass der entsprechende Trägerverein Anfang 2021 gegründet werden kann. Ab 2021 kompensiert die Stadt über den Fonds oder ähnliche Instrumente jährlich die verbliebenen kommunalen Treibhausgasemissionen des Vorjahres.
Hierbei steigt der Betrag der Kompensationszahlungen von 50 EUR/t CO2eq für 2020, linear auf 180 EUR/t CO2eq bis 2030. Dieser Wert entspricht gemäß dem Umweltbundesamt (UBA) in etwa den Kosten, die eine Tonne CO2 und Äquivalente an Schäden verursacht. Sollte sich dieser Wert durch neue Zahlen des UBA verändern (z. B. auch durch die Inflation), ist auch die Zielvorgabe der Stadt Erlangen entsprechend anzupassen.
Jegliche Vorhaben der Stadt müssen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden.
Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen die Frage „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.
Die Stadtverwaltung implementiert spätestens bis Ende 2022 ein Monitoring Benchmarking System, über welches der Stand der klimarelevanten Emissionen aller Verbraucher im Stadtgebiet (Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen, …), aufgeteilt nach Sektoren und definierten Bereichen erfasst und öffentlich einsehbar visualisiert werden.
Zur quantitativen Erfassung bzw. besseren Abschätzung der Emissionen aller Verbraucher wird eine Softwareplattform implementiert, über die die Verbraucher ihre Emissionen in unterschiedlichen Bereichen freiwillig ermitteln, erfassen und den Zielerreichungsstand darstellen lassen können (Erlangen Klima App, o. ä. genannt). Hierüber sollte auch ein Benchmarking unterschiedlicher Verbrauchergruppen ermöglicht werden, welches über den aus der Spieltheorie bekannten Gamification-Ansatz einen Ansporn unter den Teilnehmer erzeugt, sich permanent zu verbessern. Hierzu sollte eine Gruppierung der Teilnehmer*innen nach unterschiedlichen Kriterien ermöglicht werden. Z. B. Bürger*innen nach Stadtteilen, Gewerbe nach unterschiedlichen Typen wie Gastronomie, Handwerk, Handel, ...
Die Stadt stellt zusätzliches Personal im Umweltamt, anderen Ämtern oder einer zu gründenden Energie- und Klimaschutzagentur ein, welches erforderlich ist, um mindestens die in diesem Beschluss geforderten Maßnahmen adäquat und fristgerecht zu planen, zu koordinieren oder umzusetzen.
Die Stadt Erlangen strebt gemeinsam mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie ggf. den Städten und Landkreisen Nürnberg und Fürth die Gründung einer gemeinsamen Energie- und Klimaschutz-Agentur bis spätestens Ende 2021 an. Die Energie- und Klimaschutz-Agentur soll primär Aufklärungsarbeit leisten sowie Beratung von Bürger*innen und Unternehmen im Bereich Energieeffizienz-Maßnahmen, Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Strom- und Wärmeversorgung, energetische Sanierung, Sektorkopplung und nachhaltiger Mobilität anbieten. Durch Vermarktung der Dienstleistung an Unternehmen soll sich die Agentur zur Hälfte selbst finanzieren.
Die Energie- und Klimaschutz-Agentur soll zudem Klimabildungsarbeit an Kindergärten und schulischen Einrichtungen leisten.
Falls eine Kooperation mit den genannten Gebietskörperschaften nicht zustande kommt, errichtet die Stadt Erlangen die Agentur allein.
Die Stadt plant für 2022 Mittel für die Finanzierung von mindestens sieben Stellen in der zu gründenden Agentur ein.
Die Stadt strebt an, dass bis Ende 2023 50 % der in Erlangen ansässigen Unternehmen und Betriebe der Erlanger Klima-Allianz beigetreten sind. Gleichzeitig werden die an die Mitgliedschaft in der Allianz geknüpften Selbstverpflichtungen massiv erweitert und konkretisiert. U. a. sollten sich die Unternehmen verpflichten, bis spätestens 2030 für Scope 1, 2 und 3 nach GHG-Protokoll klimaneutral zu wirtschaften. Für das Jahr 2025 sollte das Zwischenziel der Unternehmen bei einer Minderung von 50 % gegenüber 2020 für Scope 1 und 2 liegen. Nicht zu reduzierende Emissionen, z. B. durch Emissionen bei der Produktion / Gewinnung von Grundstoffen, sollten mit Kompensationszahlungen ausgeglichen werden. Hierbei sollte der anzulegende Wert der Zahlung linear steigend von 50 EUR/t CO2 für 2020 auf 180 EUR/t CO2 in 2030 vereinbart werden. Sollte sich der Wert von 180 EUR/t durch neue Zahlen des UBA verändern (z. B. auch durch die Inflation), ist auch die Zielvorgabe der Vereinbarung entsprechend anzupassen.